Aktuelle Entwicklungen
Das Ende der Schattenbibliothe-ken? KI-Unternehmen kaufen jetzt einfach die Originale!
Bücher kaufen, Rücken abschneiden, Inhalte extrahieren: Wie aus menschlichem Wissen industrieller KI-Rohstoff wird
Hunderte Bestellungen, Tausende Bücher, automatisiert ausgelöst und häufig mitten in der Nacht. Deutsche Antiquariate berichten von einem Käufer mit offenbar erheblichem Budget, der nicht nur gefragte Fachliteratur bestellt, sondern auch Kochbücher, Reiseführer, Biografien, Märchenbücher und jahrzehntealte Ladenhüter. Teilweise sollen einzelne Händler innerhalb weniger Wochen Umsätze von bis zu 50.000 Euro erzielt haben.
Die Bücher werden nicht gesammelt. Sie werden vermutlich auch nicht gelesen.
Der Verdacht lautet: Ihr Inhalt soll extrahiert werden – als Trainingsmaterial für künstliche Intelligenz.
(BILD, „Rätselhaft: Kanadische Firma kauft Massen an Büchern in Deutschland“: https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/raetselhaft-kanadische-firma-kauft-massen-an-buechern-in-deutschland-6a59d7c2c722326276499230)
(SWR Kultur, „KI-Unternehmen kaufen Antiquariate leer: Verlust von Kulturgut?“: https://www.swr.de/kultur/literatur/kaufen-ki-firmen-massenhaft-antiquariatsbuecher-auf-100.html)
Erst raubkopieren, dann regulär einkaufen?
Die Vorgänge erinnern an ein Verfahren, das beim US-amerikanischen KI-Unternehmen Anthropic dokumentiert wurde.
Anthropic hatte zunächst Millionen digitaler Bücher aus sogenannten Schattenbibliotheken bezogen. Daneben kaufte das Unternehmen in großem Umfang gedruckte Bücher, ließ deren Rücken abschneiden, die Seiten einscannen und die körperlichen Exemplare anschließend entsorgen. Die so erzeugten digitalen Kopien wurden unter anderem für die Entwicklung der Claude-Modelle verwendet.
Das industrielle Prinzip ist ebenso einfach wie verstörend:
Buch kaufen. Rücken abschneiden. Seiten scannen. Text extrahieren. Buch vernichten. KI trainieren.
Was früher aus illegalen digitalen Bibliotheken heruntergeladen wurde, kann nun als körperliches Exemplar regulär auf dem Markt erworben werden.
Der Inhalt bleibt derselbe. Geändert wird lediglich die Beschaffungsmethode.
(Debevoise & Plimpton, „Anthropic and Meta Decisions on Fair Use“: https://www.debevoise.com/insights/publications/2025/06/anthropic-and-meta-decisions-on-fair-use)
Der Kaufpreis ersetzt keine Nutzungslizenz
Der Vorgang beruht auf einer juristisch folgenreichen Verschiebung.
Wer ein Buch kauft, erwirbt Eigentum am körperlichen Exemplar. Er darf es lesen, verschenken, weiterverkaufen oder vernichten. Er erwirbt damit jedoch grundsätzlich nicht das Urheberrecht am Text. Der Kauf eines Buches ist keine Lizenz, seinen vollständigen Inhalt zu vervielfältigen, in eine Datenbank zu überführen und für ein kommerzielles KI-System auszuwerten.
Eigentum am Papier und Rechte am Werk sind zwei unterschiedliche Rechtspositionen.
Im klassischen Urheberrecht ist diese Trennung selbstverständlich. Beim KI-Training wird sie zunehmend verwischt.
Denn für KI-Unternehmen ist nicht das gebrauchte Buch der wirtschaftlich interessante Gegenstand. Interessant sind die darin enthaltenen sprachlichen Strukturen, fachlichen Informationen, Argumentationsmuster, Darstellungsformen und schöpferischen Entscheidungen.
Das körperliche Buch wird zum bloßen Datenträger degradiert.
Das Anthropic-Urteil: Legale Beschaffung als rechtlicher Rettungsanker
Im Verfahren Bartz v. Anthropic unterschied ein US-Bundesgericht 2025 zwischen zwei Sachverhalten.
Die Nutzung rechtmäßig erworbener Bücher für das Training der KI bewertete das Gericht in dem konkreten Verfahren als „fair use“. Auch das Einscannen gekaufter körperlicher Bücher wurde als zulässige Formatänderung behandelt. Anthropic habe die Exemplare ordnungsgemäß gekauft und dürfe grundsätzlich darüber verfügen.
Anders beurteilte das Gericht die Anlage einer zentralen Bibliothek aus millionenfach illegal heruntergeladenen Büchern. Die Beschaffung piratisierter Kopien wurde nicht allein dadurch rechtmäßig, dass die Werke später für KI-Training eingesetzt werden sollten.
Mit anderen Worten:
Das Training konnte nach Auffassung des Gerichts privilegiert sein. Der Diebstahl der Trainingsbibliothek war es nicht.
Damit entstand ein offensichtlicher wirtschaftlicher Anreiz: Wer urheberrechtliche Risiken bei der Herkunft digitaler Trainingsdaten vermeiden will, kauft die Bücher künftig physisch, digitalisiert sie selbst und vernichtet anschließend die Originale.
(Debevoise & Plimpton: https://www.debevoise.com/insights/publications/2025/06/anthropic-and-meta-decisions-on-fair-use)
(Authors Guild, „Bartz v. Anthropic Settlement: What Authors Need to Know“: https://authorsguild.org/advocacy/artificial-intelligence/what-authors-need-to-know-about-the-anthropic-settlement/)
Legal erworben bedeutet nicht legitim verwertet
Genau hier liegt das grundlegende Problem.
Der rechtmäßige Erwerb eines Buches beantwortet lediglich die Frage, ob das konkrete Exemplar legal in den Besitz des Käufers gelangt ist. Er beantwortet nicht automatisch die weitergehende Frage, ob sämtliche nachfolgenden Nutzungshandlungen zulässig sein müssen.
Vor allem beantwortet er nicht die normative Frage:
Soll der einmalige Kauf eines gebrauchten Buches tatsächlich genügen, um das darin enthaltene menschliche Wissen dauerhaft in ein kommerzielles KI-System zu überführen?
Der Autor erhält von diesem Kauf häufig keinen Cent. Bei einem antiquarischen Verkauf wird der Kaufpreis an den Händler oder den bisherigen Eigentümer gezahlt. Der Urheber wird weder beteiligt noch gefragt.
Das KI-Unternehmen bezahlt damit möglicherweise fünf, zehn oder zwanzig Euro für ein Exemplar – und beansprucht anschließend den gesamten Text als industriell nutzbaren Trainingsrohstoff.
Ein einzelner Kaufpreis wird auf diese Weise zum vermeintlichen Eintrittsticket für eine potenziell unbegrenzte maschinelle Verwertung.
Bei Zoom Books ist der KI-Auftrag bislang nicht bewiesen
Die auffälligen Bestellungen werden insbesondere mit dem kanadisch-amerikanischen Unternehmen Zoom Books in Verbindung gebracht. Nach Berichten aus der Antiquariatsbranche werden vor allem Sach- und Fachbücher bestellt, vielfach über AbeBooks.
Ein eindeutiger Beleg dafür, dass Zoom Books selbst Bücher für ein KI-Unternehmen digitalisiert oder vernichtet, liegt bislang jedoch nicht vor.
Zoom Books hat entsprechende Vorwürfe ausdrücklich bestritten. Das Unternehmen erklärte, es digitalisiere oder zerstöre weder gebrauchte noch neue Bücher zum Zweck des KI-Trainings oder zu anderen Zwecken.
Gleichzeitig wurden im Internet Archive Überschriften inzwischen gelöschter Zoom-Books-Blogbeiträge gefunden. Einer davon soll den Titel getragen haben: „How to Source Used Books for AI Training: A Bulk Purchasing Guide“.
Dieser Fund beweist noch keinen konkreten Auftrag und keine konkrete Digitalisierung. Er macht die Vorgänge aber erklärungsbedürftig.
Eine seriöse Einordnung muss daher unterscheiden:
Die außergewöhnlichen Masseneinkäufe sind belegt. Das von Anthropic praktizierte Digitalisierungsverfahren ist ebenfalls belegt. Dass Zoom Books die aktuell in Europa gekauften Bücher tatsächlich für Anthropic oder ein anderes KI-Unternehmen beschafft, ist dagegen bislang eine naheliegende, aber nicht abschließend bewiesene Vermutung.
(Literaturcafé, „Kaufen KI-Unternehmen deutsche Antiquariate leer?“: https://www.literaturcafe.de/kaufen-ki-unternehmen-deutsche-antiquariate-leer/)
(SWR Kultur: https://www.swr.de/kultur/literatur/kaufen-ki-firmen-massenhaft-antiquariatsbuecher-auf-100.html)
Die nächste Stufe der Rohstoffgewinnung
Der Fall offenbart eine neue Stufe in der Entwicklung generativer KI.
Zunächst wurden offen zugängliche Internetinhalte abgeschöpft.
Dann griffen Unternehmen auf wissenschaftliche Datenbanken, digitale Buchbestände und Schattenbibliotheken zurück.
Nun könnte die physische Buchwelt selbst zum Beschaffungsmarkt für Trainingsdaten werden.
Dabei wird nicht lediglich Information gesammelt. Extrahiert werden auch:
- Auswahl und Anordnung des Stoffes,
- sprachliche Präzision,
- individuelle Argumentationsstrukturen,
- didaktische Konzeptionen,
- kreative Verknüpfungen,
- Stil und Ausdruck,
- jahrzehntelang erworbenes Fachwissen.
Gerade diese menschlichen Leistungen machen Bücher zu besonders hochwertigen Trainingsquellen.
Die KI-Industrie kauft daher nicht einfach Papier.
Sie kauft Zugang zu menschlicher Originalität.
Zerstört wird das Buch – erhalten bleibt seine maschinelle Verwertung
Besonders paradox ist die mögliche Vernichtung der eingescannten Exemplare.
Das körperliche Buch verschwindet aus dem Verkehr. Sein Inhalt bleibt jedoch dauerhaft als digitale Ressource erhalten – nicht für Bibliotheken, Leser oder die Allgemeinheit, sondern innerhalb eines proprietären kommerziellen Systems.
Der Mensch verliert den Zugang zum Exemplar.
Das Unternehmen behält den extrahierten Inhalt.
Damit wird Kulturgut nicht bewahrt, sondern privatisiert und transformiert: Aus einem handelbaren, verleihbaren und öffentlich auffindbaren Buch wird ein unsichtbarer Bestandteil eines KI-Modells oder einer unternehmenseigenen Trainingsbibliothek.
Besonders problematisch ist dies bei seltenen oder nur noch in geringer Stückzahl vorhandenen Werken. Was heute als unverkäuflicher Ladenhüter erscheint, kann morgen eine wichtige historische, wissenschaftliche oder kulturelle Quelle sein.
Die industrielle Vernichtung großer Buchbestände ist deshalb nicht nur eine urheberrechtliche Frage. Sie betrifft auch den Erhalt des kulturellen Gedächtnisses.
Europäische Werke, amerikanische Verwertung
Für europäische Urheber entsteht ein strukturelles Problem.
Ihre Werke können in Europa erworben, in die USA transportiert und dort nach amerikanischen Rechtsmaßstäben digitalisiert und für KI-Training verwendet werden. Der Ort des Kaufs, der Ort der Digitalisierung, der Sitz des Unternehmens, der Standort der Server und die Märkte, auf denen das KI-System angeboten wird, können dabei auseinanderfallen.
Die pauschale Behauptung, allein das Recht des Staates, in dem gescannt wird, entscheide sämtliche urheberrechtlichen Fragen, greift allerdings zu kurz. Internationale Urheberrechtsfälle erfordern eine differenzierte Prüfung der jeweils betroffenen Nutzungshandlungen, Schutzländer und Anspruchsgrundlagen.
Das praktische Problem bleibt dennoch bestehen:
Nationale Schutzsysteme stoßen an Grenzen, wenn Beschaffung, Digitalisierung, Training und kommerzielle Verwertung über mehrere Rechtsordnungen verteilt werden.
Genau deshalb reicht es nicht, KI-Training ausschließlich national zu regulieren.
Eine Lizenz für fünf Euro?
Das Geschäftsmodell zeigt, wie wenig das geltende System den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert kreativer Leistungen abbildet.
Ein antiquarisches Buch kann für fünf Euro gekauft werden. Sein Inhalt kann jedoch aus hunderttausenden sorgfältig gewählten Wörtern, jahrelanger Recherche und jahrzehntelanger Berufserfahrung bestehen.
Wird dieses Buch als Trainingsmaterial eingesetzt, kann es zur Entwicklung eines Systems beitragen, das anschließend Texte erzeugt, zusammenfasst, übersetzt, analysiert oder Inhalte erstellt, die mit den Leistungen der ursprünglichen Autoren konkurrieren.
Zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem wirtschaftlichen Nutzen der maschinellen Verwertung besteht dann keinerlei angemessenes Verhältnis.
Der Erwerb eines körperlichen Exemplars wird faktisch wie eine globale, zeitlich unbegrenzte und kommerzielle KI-Trainingslizenz behandelt.
Eine solche Lizenz hat der Urheber jedoch nie erteilt.
AiNJA-Fazit: Nicht das Buch wird gekauft, sondern sein kreativer Mehrwert
Die aktuellen Masseneinkäufe sind mehr als eine kuriose Geschichte aus dem Antiquariatshandel.
Sie zeigen, wie schnell sich die KI-Industrie an rechtliche Risiken anpasst.
Sind Schattenbibliotheken zu gefährlich, werden die Originale gekauft.
Ist der digitale Download angreifbar, wird das Werk selbst digitalisiert.
Steht die Herkunft der Trainingsdaten im Mittelpunkt, wird die Lieferkette verändert – nicht zwingend die Verwertungspraxis.
Das mag formal einen Unterschied machen.
Materiell bleibt jedoch dieselbe Frage:
Darf ein Unternehmen menschliche Werke vollständig aufnehmen, um daraus ein kommerzielles System zu entwickeln, ohne die Menschen zu beteiligen, deren schöpferische Leistungen dieses System erst ermöglichen?
Der Kauf des Papiers darf nicht mit dem Erwerb menschlicher Kreativität verwechselt werden.
Ein Buch ist kein herrenloser Datencontainer.
Es ist das Ergebnis menschlicher Auswahl, Erfahrung, Sprache und Originalität.
Wenn KI-Unternehmen beginnen, die letzten körperlichen Exemplare aufzukaufen, ihren Inhalt zu extrahieren und die Bücher anschließend zu vernichten, ist das nicht das Ende des Urheberrechtsproblems.
Es ist seine industrielle Zuspitzung.

